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Ratgeber

1. Allgemeine Hinweise

Viele Anzeigenbörsen im Internet erlauben das kostenfreie Schalten von Anzeigen, wobei man jedoch einige Auflagen erfüllen muss. Es ist daher durchaus sinnvoll, einmal einen Blick auf eventuelle Nutzungsbedingungen bei Kleinanzeigenbörsen zu werfen. Zunächst einmal ist nicht jede Anzeige kostenlos; allerdings muss Sie der Betreiber der Anzeigenbörse deutlich darauf aufmerksam machen, wenn Sie auf ein kostenpflichtiges Angebot wechseln. Mitunter etwa bieten die Betreiber prominente Plätze für Anzeigen an, die von potenziellen Interessenten sehr viel schneller gefunden werden. Solche Plätze lassen sich die Betreiber bezahlen, da Anzeigen dort meist ganz schnell zum gewünschten Ergebnis führen. Mitunter existieren auch weitere Ausnahmeregelungen bei der kostenlosen Nutzung, sodass beispielsweise Anzeigen mit Immobilienangeboten bezahlt werden müssen.  Manche Regeln sind schnell verständlich; etwa die Verpflichtung, mit der Anzeige nicht gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen, nicht die Rechte Dritter zu verletzen, Artikel wahrheitsgetreu zu beschreiben, in allgemein zugänglichen Börsen nichts Pornografisches zu veröffentlichen. Die Liste von Gegenständen und Objekten, die nicht in Anzeigenbörsen verkauft werden dürfen, ist mitunter sehr lang, aber auch hier gilt: Viele Dinge sind fast schon selbstverständlich und müssen bei normalen Anzeigenkunden eigentlich nur aus rechtlicher Sicht erwähnt werden. Wer bietet in seiner Kleinanzeige schon radioaktive Stoffe, Waffen oder Drogen an? Privatleute offerieren auch eher selten Glücksspiele, üben sich im Multilevelmarketing oder haben schufafreie Kredite im Gepäck, die sie gern an den Mann oder die Frau bringen würden. Andere Regeln zu brechen, die manch eine Kleinanzeigenbörse aufstellt, kann da schon eher passieren. Mitunter sind etwa fremdsprachige Anzeigen nicht erlaubt, und es ist verboten, die Überschriften von Anzeigen nur deshalb ein klein wenig zu aktualisieren, damit man bei passenden Suchanfragen ganz oben in der Trefferliste erscheint; schließlich arbeiten viele Anzeigenbörsen mit dem Aktualitätsprinzip: je aktueller das Einstell- oder Änderungsdatum bei einer Anzeige ist, desto weiter oben erscheint sie auf der Trefferliste passender Anfragen. Spezielle Regeln gelten auch, wenn man Fotos oder gar Videos in seine Anzeigen integrieren darf. Fast immer wird etwa gefordert, dass die Fotos oder Filme einen direkten Bezug zu dem besitzen, was in der Anzeige angeboten wird. Überfliegen Sie also die Nutzungsbedingungen der Kleinanzeigenbörse zumindest kurz einmal, um bei ihren Anzeigen auf Nummer SICHER zu gehen.

2. Kleinanzeigen im Internet — wie man zahlt und Geld erhält!

Wer im Internet über eine Kleinanzeige etwas verkauft, möchte im Allgemeinen etwas Geld verdienen. Das ist bis hier hin praktisch kaum erwähnenswert. Leute, die Verkaufsanzeigen lesen, sind in der Regel bereit, Geld zu zahlen. Auch das ist nicht der Rede wert. Allerdings existieren natürlich schwarze Schafe: Verkäufer, die gar keine sind und nur Geld wollen, ohne Ware zu versenden. Und Käufer, die Ware erhalten möchten, ohne die Ware bezahlen zu wollen. Genau aus diesem Grund ist es für Verkäufer bedenklich, Ware zu liefern, um anschließend darauf zu hoffen, dass der Kunde auch bezahlt. Ebenso sollten Käufer vorsichtig sein, die um Vorkasse gebeten werden. Schlimmstenfalls zahlt man dann und erhält keinerlei Ware dafür. Besonders vorsichtig sollte ein Käufer auch sein, wenn ein Verkäufer beim Autokauf eine Anzahlung verlangt oder wenn von einem im Ausland sitzenden Verkäufer um Überweisung gebeten wird. Ins Ausland transferiertes Geld ist oftmals ganz besonders schwierig zurückzuholen. So etwas lässt sich natürlich bei Kleinanzeigen, bei denen Käufer und Verkäufer in derselben Stadt wohnen, umgehen. Man trifft sich, der Verkäufer erhält dann sein Geld, der Käufer die Ware. Alles ist gut. Ist ein persönliches Treffen nicht machbar, muss man Sicherungsvorkehrungen treffen. Nachnahme ist eine Möglichkeit. Man beauftragt einen Postdienstleister, das Geld bei Auslieferung der Ware in Empfang zu nehmen. Das verursacht Kosten, ist aber weitaus besser, als Ware geliefert und kein Geld dafür bekommen zu haben. Nicht allein die Deutsche Post bietet sich da als Zwischenhändler an, viele private Dienstleister sind ebenfalls in diesen Markt eingestiegen.

3. Rechtliches

Ich habe nichts gekauft, ich habe ja nur eine Mail geschickt, in der ich schrieb, dass ich etwas kaufen möchte. Noch immer argumentiert manch ein Käufer so, der gar kein Käufer mehr sein möchte. Aber er hat Unrecht. Via Mail können durchaus gültige formlose Verträge geschlossen werden, solange das Geschäft in den Mails eindeutig definiert ist und die Mail des potenziellen Käufers ebenso beim Verkäufer ankommt wie die Zusage des Verkäufers, die Ware gegen den vereinbarten Betrag zu liefern, beim Käufer. Aber Achtung: Eine Mailadresse bekommt man innerhalb von wenigen Minuten im Netz und oftmals gibt es keine Chance, den Besitzer der Mailadresse ausfindig zu machen. Im ungünstigen Fall kann man dann auf einen abgeschlossenen Vertrag bestehen, was einem aber nichts bringt, da der Vertragspartner unauffindbar ist. Sagen Sie möglichen Interessenten am von Ihnen angebotenen Artikel also nicht allzu schnell, dass sie gar keine Chance mehr haben, weil jemand vor ihnen da war. Vielleicht springt der erste Interessent ab und Sie sind froh, einen weiteren zu haben. Die Kleinanzeige selbst ist übrigens nicht ganz so verbindlich wie die Mail; nach den Nutzungsbedingungen der Anzeigenbörsen darf derjenige, der die Anzeige aufgibt, nicht lügen. Ist ein heiß begehrter und in einer Kleinanzeige beworbener Artikel jedoch verkauft, obwohl die Anzeige noch im Anzeigenmarkt steht, kann ein potenzieller Käufer dem Verkäufer nichts anhaben. Die Anzeige ist kein verbindliches Kaufangebot.